Glaube braucht und stiftet Gemeinschaft
Sie wollen (wieder) Mitglied in der Evangelischen Kirche werden.
Oder Sie sind Mitglied einer anderen Konfession oder Glaubensgemeinschaft und wollen in die Evangelische Kirche übertreten.
Dieser Schritt ist sicher lange und intensiv von Ihnen bedacht. Dazu können Sie auch schon vor dem endgültigen rechtlichen Schritt, mit Ihrer Ortsgemeinde und deren Pfarrerin oder Pfarrer das Gespräch suchen.
So lange der Weg zu einem solchen Entschluss sein kann, so klar und einfach sind die rechtlichen Verfahren zum Eintritt oder zum Übertritt in die Kirche geregelt. Dazu gibt es zwei Wege, die Sie gehen können.
- Der Weg (zurück) in die Kirche führt in Westfalen in der Regel über die Kirchengemeinde, normalerweise die des Wohnortes. Wer sich diesen Schritt überlegt, sollte ein Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin suchen.
- Immer mehr Kirchenkreise bieten Eintrittsstellen an. Sie liegen meist zentral. Dort kann man die notwendigen Vorgespräche führen und in die Evangelische Kirche von Westfalen eintreten.
Für den Kirchenkreis Münster lautet die Adresse:
Kirchenkreis Münster
Kircheneintrittsstelle
Bergstraße 36 - 38
48143 Münster
Telefon: 0251 4840110
E-Mail: MS-KK-Kircheneintrittsstelle(at)kk-ekvw.de
Zu allen rechtlichen und auch menschlichen Fragen finden Sie hier Antworten:
Auf der Seite der EKvW.
Auf der Seite der EKD.
Auf der Seite evangelisch.de.
Die Evangelische Kirche in Deutschland hat eine weitere Seite für Einsteiger ins Netz gestellt. „Wenn Sie Fragen zu Themen der Kirche und des Glaubens haben, so können Sie gerne in unserem Online-Lexikon oder in den "Häufigen Fragen" stöbern”
Zur Kirche für Einsteiger.