Lebenshilfe e.V.

Aus der Satzung:
„Aufgabe und Zweck des Vereins
ist die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für geistig und körperlich Behinderte aller Altersstufen bedeuten.
Dazu gehören z. b. Sonderkindergärten, Bildungseinrichtungen für Kinder im schulischen Alter, Werkstätten für Behinderte, sowie Wohnheime und jegliche Art von betreutem Wohnen. Der Verein kann solche Einrichtungen selber schaffen.”

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